KOMPETENT. Praxis Dr. Tschebiner

HPV-Test und Impfung

Eine der Hauptursachen für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs sind sexuell übertragbare humane Papillomaviren (HPV). Unter den vielen verschiedenen HPV-Typen gibt es einige, die als Hochrisiko-Virustypen eingestuft werden. Diese Virustypen spielen bei der Entstehung des Gebärmutterhalskrebses eine entscheidende Rolle. Bei 99% der Frauen mit Krebsvorstufen oder Krebs des Gebärmutterhalses können diese HPV Hochrisiko-Virustypen nachgewiesen werden.

Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit, durch einem HPV-Test beim Abstrich das Vorhandensein des Virus zu prüfen.

Wenn beim Test kein HPV nachgewiesen wird, ist die Wahrscheinlichkeit, in den nächsten Jahren an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken, sehr gering. Wichtig ist allerdings zu wissen, dass der Nachweis des HPV Virus keinen Aufschluss darüber gibt, ob man Krebsvorstufen oder Krebs des Gebärmutterhalses hat. Dies ist einzig und allein mit der Untersuchung der durch den gynäkologischen Abstrich entnommenen Zellen sicher möglich.

Impfung

Seit Oktober 2006 sind in Deutschland erstmalig zwei Impfstoffe (Gardasil®, Cervarix®) gegen verschiedene HPV-Virustypen erhältlich. Dies ist ein Meilenstein in der Bekämpfung viral ausgelöster Krebsarten. Dennoch bietet die Impfung keinesfalls einen 100%igen Schutz vor einer Gebärmutterhalskrebs Erkrankung, da er nicht gegen alle HPV-Hochrisikotypen wirksam ist. Die jährliche gynäkologische Krebsvorsorge ist daher nach wie vor die wichtigste Methode sich vor Gebärmutterhalskrebs zu schützen. Die Impfung gegen HPV-Viren ersetzt nicht die Vorsorgeuntersuchung.

Hinweis:
Wenn Sie mehr Sicherheit beim Vorsorge-Abstrich durch den zusätzlichen HPV-Test wünschen, teilen Sie dies bitte meinen Teamassistentinnen vor der Untersuchung mit.

Bei Privat-Versicherten wird diese Untersuchung in der Regel erstattet.

Gesetzlich Versicherte erhalten nach persönlicher Absprache eine Honorarrechnung im Rahmen der individuellen Gesundheitsleistungen. Die Kosten können in der Praxis erfragt werden.

Bei auffälligem PAP-Abstrich wird der HPV-Test von den gesetzlichen Kassen übernommen.